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   BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80   

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BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80 (https://dejure.org/1982,316)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1982 - 4 AZR 481/80 (https://dejure.org/1982,316)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 (https://dejure.org/1982,316)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1708
  • BB 1983, 903
  • DB 1983, 997
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 402/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer

    Selbst wenn der Arbeitgeber bisher niemals eine übertarifliche Zulage mit Tariflohnerhöhungen verrechnet hat, genügt dies allein noch nicht für die Annahme einer betrieblichen Übung, nach der die übertarifliche Zulage auch künftig zum jeweiligen Tariflohn zusätzlich zu zahlen ist (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. u.a. BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).

    Eine Anrechnung ist ausgeschlossen, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. u. a. Urteil vom 13. November 1963 - 4 AZR 25/63 - BAGE 15, 110, 114 f. = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 28. Oktober 1964 - 4 AZR 266/63 - AP Nr. 8 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 19. Juli 1978 - 5 AZR 180/77 - AP Nr. 10 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 22. September 1992 - 1 AZR 405/90 - AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Die Rechtsprechung zur vorbehaltlosen Gewährung einer Weihnachtsgratifikation ist auf die vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage nicht übertragbar (BAG Urteil vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - AP Nr. 13 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 -, aaO).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 575/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung

    Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere kann daraus auch nicht auf eine betriebliche Übung geschlossen werden, nach der übertarifliche Lohnzulagen auch künftig zum jeweiligen Tariflohn bezahlt werden sollen (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - und vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 13, 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

    Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der übertarifliche Lohnbestandteil verringert sich damit bei der Tariflohnerhöhung mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung automatisch um den Betrag der Tariflohnerhöhung (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 574/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung

    Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere kann daraus auch nicht auf eine betriebliche Übung geschlossen werden, nach der übertarifliche Lohnzulagen auch künftig zum jeweiligen Tariflohn bezahlt werden sollen (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - und vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 13, 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

    Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der übertarifliche Lohnbestandteil verringert sich damit bei der Tariflohnerhöhung mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung automatisch um den Betrag der Tariflohnerhöhung (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

    Die Auslegungsregel, nach der die Anrechenbarkeit solcher Zulagen auf Tariferhöhungen im Zweifel als stillschweigend vereinbart gilt, beruht gerade darauf, daß beide den Zweck haben, einen angemessenen Gegenwert für die Arbeitsleistung zu gewähren, und daß der Zweck der Zulage durch eine Tariflohnerhöhung (in deren Umfang) erfüllt wird (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAGE 71, 164, 171 = AP Nr. 54 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 582/87

    Tariflohnerhöhung wegen Arbeitszeitverkürzung - Anrechnung der Tariflohnerhöhung

    Eine solche Vereinbarung kann sich auch aus betrieblicher Übung, den besonderen Umständen oder dem Zweck der Zulage ergeben (BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere kann daraus auch nicht auf eine betriebliche Übung geschlossen werden, nach der übertarifliche Lohnzulagen auch künftig zum jeweiligen Tariflohn bezahlt werden sollen (vgl. BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - und vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 13, 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

    Insoweit ist dem Landesarbeitsgericht auch darin zuzustimmen, daß die jahrelange vorbehaltlose Zahlung einer übertariflichen Zulage zum jeweiligen Tariflohn auch unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben noch nicht auf einen rechtsgeschäftlichen Willen des Arbeitgebers schließen läßt, auch für alle Zukunft den übertariflichen Lohnbestandteil unverändert zum jeweiligen Tariflohn weiterzahlen zu wollen (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der übertarifliche Lohnbestandteil verringert sich damit bei der Tariflohnerhöhung mangels gegenteiliger vertraglicher Vereinbarung automatisch um den Betrag der Tariflohnerhöhung (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung und vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 -, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Insoweit haben hier ähnliche Grundsätze zu gelten wie bei der Frage der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Lohnbestandteile (vgl. etwa BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - und vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 13 und 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 AZR 125/02

    Anrechnung einer Tariferhöhung auf übertarifliche Zulage - Mitbestimmungsrecht

    Lohn- u. Tariflohnerhöhung Nr. 36 = EzA 4 Tariflohnerhöhung Nr. 38, zu II 1 der Gründe; 31. Oktober 1995 - 1 AZR 276/95 - AP BetrVG 1972 87 Lohngestaltung Nr. 80 = EzA BetrVG 1972 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 54, zu II 1 der Gründe; 22. September 1992 - 1 AZR 405/99 - BAGE 71, 180, 185 = AP BetrVG 1972 87 Nr. 55, zu I 1 der Gründe; 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP TVG 4 Nr. 15 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 6).
  • BAG, 28.10.1987 - 5 AZR 518/85

    Verpflichtung einer Stiftung zur Weiterzahlung einer jahrelang gewährten Zulage -

    Der Arbeitgeber kann übertarifliche Zulagen bei einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich anrechnen, es sei denn, die Zulage solle dem Arbeitnehmer als selbständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen (BAGE 15, 110 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung; BAG 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 15 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

    Selbständige und daher im Zweifel nicht anrechenbare Lohnbestandteile sind Leistungs-, Erschwernis- oder Sozialzulagen (BAG Urteil vom 8. Dezember 1982, aaO; BAGE 18, 22, 26 f. = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Tariflohn und Leistungsprämie, Bl. 2 R).

  • LAG Hamm, 21.09.2000 - 3 Sa 758/00

    Betriebsrat: Erweiterung des Mitbestimmungsrechts - Betriebsvereinbarung

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die das Arbeitsgericht bereits zitiert hat, ist der Arbeitgeber berechtigt, übertarifliche Zulagen im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anzurechnen, sofern nicht dem Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abrede die Zulage als selbständiger und beständiger Lohnbestandteil neben dem jeweiligen Tariflohn zustehen soll (vgl. bspw. BAG, Urteil vom 08.12.1982 = DB 1983, S. 997; BAG, Urteil vom 03.06.1987 = DB 1987, S. 1943; BAG, Urteil vom 11.08.1992 = DB 1993, S. 46; BAG, Urteil vom 22.09.1992 = DB 1993, S. 380).

    Schließlich bedarf es ohnehin selbst bei jahrelanger Weitergabe der Tariflohnerhöhung des Hinzutretens weiterer Umstände, aus denen ein Arbeitnehmer entnehmen kann, der Arbeitgeber wolle sich auf Dauer binden, eine Tariflohnerhöhung ungekürzt ohne Anrechnung auf die Zulage weiterzugeben (BAG, Urteil vom 08.02.1982 = DB 1983, S. 997; BAG, Urteil vom 07.02.1995 = DB 1995, S. 1769).

    Schließlich bedarf es ohnehin selbst bei jahrelanger Weitergabe der Tariflohnerhöhung des Hinzutretens weiterer Umstände, aus denen ein Arbeitnehmer entnehmen kann, der Arbeitgeber wolle sich auf Dauer binden, eine Tariflohnerhöhung ungekürzt ohne Anrechnung auf die Zulage weiterzugeben (BAG, Urteil vom 08.02.1982 = DB 1983, S. 997; BAG, Urteil vom 07.02.1995 = DB 1995, S. 1769).

  • BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 167/01

    Übertarifliches Gehalt und Tarifgehaltserhöhung

    Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 11 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 4; 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - BAGE 38, 118 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 47; 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP TVG § 4 Übertarifl.
  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 18/88

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 279/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 461/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 26.02.1986 - 4 AZR 618/84
  • BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 601/83
  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 206/87

    Anspruch auf Lohnerhöhung bei Effektivlöhnen - Verringerung des Wochenlohnes

  • LAG Niedersachsen, 27.03.1997 - 16a Sa 1651/96

    Möglichkeit der Anrechnung einer übertariflichen Zulage; Ne eat judex ultra

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 281/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 07.02.1995 - 3 AZR 403/94

    Tarifliche Verdienstsicherung für ältere Arbeitnehmer - Anrechnung von

  • LAG Köln, 06.05.1997 - 13 Sa 15/97

    Rückwirkende Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 390/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 13/88

    Eingruppierung einer Kassiererin im Einzelhandel - Auslegung des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.07.2005 - 8 Sa 1033/04

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine Leistungszulage

  • LAG Köln, 06.10.2005 - 6 Sa 715/05

    Betriebliche Übung; Gehaltserhöhung

  • LAG Hamm, 23.11.2000 - 16 Sa 490/00

    Anrechnung tariflicher Einmalzahlungen auf übertarifliche Zulagen; Rückwirkende

  • LAG Düsseldorf, 04.03.1996 - 11 Sa 1421/95

    Arbeitsentgelt: rückwirkende pauschale Tariflohnerhöhung - Verrechnung mit einer

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 368/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 736/85

    Eingruppierung eines Elektrikers bei den US-Stationierungsstreitkräften -

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85

    Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer

  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 318/97
  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 369/94

    Klage des Arbeitnehmers auf Zahlung eines weiteren Teils einer tariflich

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 331/87

    Streitigkeit über die Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf die gewährte

  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 329/87

    Verringerung der übertariflichen Lohnbestandteile durch Arbeitszeitverkürzung -

  • OLG München, 08.01.1997 - 7 U 4334/96

    Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB eines Vertragshändlers

  • BAG, 11.08.1992 - 1 AZR 100/88

    Rechtswirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage -

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 330/87

    Verkürzung einer Wochenarbeitszeit - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 18.02.1987 - 4 AZR 164/86

    Erhalt der früheren vereinbarten monatlichen Vergütung trotz Herabgruppierung -

  • BAG, 28.08.1985 - 5 AZR 500/84

    Vereinbarkeit einer Anrechnung tariflicher Lohnerhöhungen auf eine

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 33/80
  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 372/87
  • LAG Köln, 14.04.2000 - 11 Sa 1597/99

    Übertarifliche Zulage - Lohnerhöhung - Pauschalbetrag - pauschalierte

  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 372/83

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aufgrund betrieblicher Übung - Ausschluss der

  • LAG Hamm, 07.05.1985 - 7 Sa 403/85

    Öffentlicher Dienst; Leistungszusicherung; AVR-Bereich

  • LAG Köln, 15.11.1990 - 8 Sa 215/90

    Lohnerhöhung; Tariflohn; Gehaltserhöhung; Zulage; Tarifvertrag; Übertariflich;

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 737/85

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkend vorgenommenen Anrechnung des erhöhten Tariflohns

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